AGB

 

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Firma FBS Veranstaltungstechnik (nachfolgend „FBS“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“), die die Anmietung von Geräten sowie die Bereitstellung von damit verbundenen Dienstleistungen betreffen. Abweichende AGB des Mieters sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich von FBS schriftlich anerkannt werden.

 


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(a) Angebote von FBS sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Mieters und die schriftliche Annahme durch FBS zustande.
 

(b) Die Bestellung des Mieters gilt als bindendes Angebot. FBS kann dieses Angebot bis zum Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung, schriftlich
annehmen.

 


§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände aus dem Lager von FBS und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an FBS. Auch bei Lieferung und Abholung durch FBS gelten die Abhol- bzw. Rückgabedaten als Beginn und Ende der Mietzeit. Wird ein Gerät nach 12:00 Uhr abgeholt und vor 12:00 Uhr zurückgegeben, so wird der gesamte Tag nur einmal berechnet. Bei verspäteter Rückgabe werden zusätzliche Transportkosten in Höhe von mindestens 25,00 EUR fällig. Bei unvollständiger Rückgabe wird die Mietzeit bis zur vollständigen Rückgabe verlängert und nach den regulären Tarifen abgerechnet.

 


§ 4 Mietpreis
Sofern keine anderen Preise schriftlich vereinbart wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste von FBS. Diese verstehen sich als Abholpreise ab dem Lager in 78083 Dauchingen.

 


§ 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen wie Anlieferung, Montage und Betreuung durch FBS-Personal werden nur gegen gesondertes Entgelt erbracht. Der Preis hierfür richtet sich nach einer individuellen Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1. Sofern keine gesonderte Preisvereinbarung getroffen wurde, ist FBS berechtigt, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Alle Zusatzaufträge werden zu den üblichen Preisen für Material und Arbeitszeit berechnet, und ein Nachtragsangebot muss vor Beginn der Zusatzleistung vom Mieter unterzeichnet werden.

 

 

§ 6 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn kündigen, wobei eine Abstandsgebühr fällig wird:

  • 25 % des Mietpreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn (bei Aufträgen über 1.000 €)
  • 50 % des Mietpreises bei Stornierung bis 10 Tage vor Mietbeginn (bei Aufträgen über 1.000 €);
  • 80 % des Mietpreises bei Stornierung bis 3 Tage vor Mietbeginn. Kosten, die durch Vorleistungen oder Fremdmietungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, sind vom Mieter in voller Höhe zu tragen. Bei Zusatzleistungen gilt das Gleiche. Der Mieter trägt das Risiko für den Erfolg der Veranstaltung.


§ 7 Zahlung
(a) Sofern keine abweichenden Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden, ist die vollständige Mietgebühr spätestens zum vereinbarten Mietbeginn fällig.


(b) Für den Zeitpunkt der Zahlung zählt der Eingang des Geldes bei FBS.


(c) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


(d) Im Falle des Verzugs wird der Betrag mit 4 % über dem Basissatz gemäß § 1 des Diskontsatz-Überleitungs- Gesetzes verzinst.

 


§ 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
(a) FBS verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem vertraglich vereinbarten, gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen.


(b) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Unterlässt der Mieter die Prüfung oder die Mängelanzeige, gelten die Mietgegenstände als mangelfrei.


(c) Im Falle eines gemeldeten Mangels wird FBS nach Wahl des Mieters die Mietgegenstände reparieren oder ersetzen. Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn FBS den Mangel nicht rechtzeitig behebt.


(d) Für Geräte, die mit dem Angebot von FBS-Personal vermietet werden und vom Mieter ohne Personal genutzt werden, haftet FBS nur, wenn der Mangel nicht durch unsachgemäße Bedienung verursacht wurde.

 

 

§ 9 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Mieters sind grundsätzlich ausgeschlossen, auch für Schäden durch Nichterfüllung, unerlaubte Handlungen oder Folgeschäden. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von FBS beruhen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Immissionsschäden wie Hörschäden. FBS haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden. Die Haftung ist auf den Wert der Mietgegenstände begrenzt.

 


§ 10 Haftungsausschluss zugunsten von FBS
Der Mieter verpflichtet sich, in Verträgen mit Dritten (z. B. Künstlern oder Publikum) ebenfalls einen Haftungsausschluss zugunsten von FBS zu vereinbaren, wenn der Mieter selbst einen Haftungsausschluss vereinbart hat oder dies ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile möglich ist. Der Mieter stellt FBS von Ansprüchen Dritter frei, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

 


§ 11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
(a) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und während der Mietzeit auf eigene Kosten instand zu halten.


(b) Die Mietgegenstände dürfen nur im Einklang mit den technischen Vorgaben und durch qualifiziertes Personal bedient werden. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften und der VDE-Richtlinien.

 


§ 12 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung ausreichend zu versichern. FBS kann auf Wunsch des Mieters eine Versicherung gegen Berechnung der Kosten übernehmen.
 

 

§ 13 Rechte Dritter
Der Mieter ist verpflichtet, alle Mietgegenstände von Belastungen durch Dritte (z. B. Pfandrechte) freizuhalten und FBS unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte Rechte an den Mietgegenständen geltend machen. Der Mieter trägt alle Kosten der Abwehr solcher Eingriffe.

 

§ 14 Kündigung des Vertrages
(a) Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.


(b) FBS ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt wird, z. B. durch Pfändungen oder Insolvenz.


(c) Ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften gemäß § 11 Abs. 2 berechtigt FBS zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

 


§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände
(a) Die Rückgabe erfolgt nur zu den vorher vereinbarten Zeiten.


(b) Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, sauber und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine rügelose Entgegennahme der Mietgegenstände durch FBS gilt nicht als Anerkennung ihrer Vollständigkeit oder Unversehrtheit.

 


§ 16 Schriftform
Vereinbarte Schriftform wird auch durch Übermittlung per Fax oder E-Mail gewahrt.

 


§ 17 Schlussbestimmungen
(a) Für diese AGB und die gesamten Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(b) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 78083 Dauchingen.


(c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Parteien werden eine zulässige Ersatzregelung treffen.


(d) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.